DAS sehe ich anders... Vielleicht weil ich praktische Erfahrung gesammelt habe, was Unfälle und damit einhergehend Versuche der Gegenseite angeht, mir irgendwie eine Teilschuld anzuhängen, weil am Fahrzeug ein herbeigeredeter Mangel vorlag.
Und jetzt stelle man sich mal vor, es wird behauptet, das irgendein Einfluss auf einen Unfallhergang, von den nicht zugelassenen Leuchtmitteln "nicht ausgeschlossen werden könne" (-so ähnlich hat man bei mir die ab Werk serienmäßig abgedunkelte Verglasung an meinem Mercedes-GLK versucht zu bemängeln)...
Wenn Du dann im Verhandlungszimmer sitzt und alle Augen auf Dich gerichtet sind, möchtest Du bestimmt entweder ein Genehmigungszertifikat aus der Tasche ziehen, oder den serienmäßigen Einsatz ab Hersteller (Zulassung) aufzeigen können.
TÜV-Prüfer sind NICHT die Bemessungsgrundlage !