Hallo leute, ich steh jetz auch kurz vor einen Anwalts Termin!!!!! Kurze Geschichte:
Mein Tonale sein kauf vor 2 monaten mit 8600km von anfang an im 2 gang,niedriger drehzahl leichtes vibrieren, ich gemeldet in der werkstatt, termin für einen tausch von teilen der kupplung,2 tage arbeit nach 4 tagen hab ich mal angerufen was mit dem auto los wäre????
Ja nach einbau ist ein getriebe fehler aufgetaucht und jetz müsste man abwarten was alfa sagt!!! Dan 1 tag später alfa problem erkannt,fehler gelöscht!!!! Nach neujahr schaun wir weiter so die werkstatt, auto ist Fahr fähig, Ich am 20.12 auto geholt 1 kurve 2 gang vibriert wie sau, 10 mal dchlimmer wie davor!!!! Dann 2 tage später wolde ich einkaufen fahren, starte,fahr los keine gang sxhaltung mehr, umgedreht dan getriebe,motor leuchte an,auto abgstellt!
Alfa pannen dienst angerufen, abschlepper organisiert alles tip top, abschlepper gekommen dann wold ich aus der garage fahren, startknlpf gedrückt, leiser knall, geruch aus motorhaube,alles erledigt!!!! Jetz heißts abwarten!!! Bin mitlerweile glaub ich mehr km auf das leihauto gefahren wie auf dem tonale!!!! Ab wann hat man das recht das auto zurück zu geben? Bin aus österreich/tirol danke
Hallo Kai,
lt. österr. Vertragsrecht hast du bei Mängel generell das Recht auf Beseitigung/Behebung des Mangels durch eine Reparatur, Austausch oder Wandel.
Prinzipiell wird es aber immer auf Reparatur hinauslaufen, da Austausch bei einem PKW mehr oder minder zu vergessen ist (du müsstest ein preislich genau gleichwertiges Fahrzeug angeboten bekommen und das wird nie geschehen) und Vertragswandel ist erst die letzte Möglichkeit wenn alle Reparaturversuche scheitern und der Mangel weiterhin bestehen bleibt!
Nachdem du scheinbar deinen Tonale dazu noch gebraucht gekauft hast schaut es noch schlechter aus, du kannst daher nur immer wieder auf Reparatur und Mangelbehebung bestehen. Dies muss dir der Händler als dein Vertragspartner auch im Rahmen der Garantie ermöglichen.
Erst wenn du einen bestehenden Mangel der durch (mehrere) Reparaturen nach wie vor bestehen bleibt hast, könntest du rechtlich einen Vertragswandel einfordern / einklagen.
Also ein Beispiel: du hast dir einen bestimmten PKW vor allem deshalb gekauft, weil dir z.B. die autonome Notbremsung als Sicherheitsfeature so wichtig ist. Nach dem Kauf stellst du fest das funktioniert so nicht, der Händler als dein Vertragspartner hat mehrere Reparaturversuche erfolglos funktioniert, das Ding funktioniert nach wie vor nicht. Dann kannst ihn zum Wandel auffordern, er wird das ablehnen. Du musst bei Gericht eine Klage auf Wandlung einbringen, es wird ein gerichtlich beeideter Sachverständiger ein Gutachten dazu anfertigen und der Richter schließlich ein Urteil in 1. Instanz fällen mit dem beide Parteien einverstanden sein können oder auch nicht...
In jedem Fall musst du eine Preisminderung durch deine gefahrenen km und Abnützung der Ware in Kauf nehmen.
Lange Rede kurzer Sinn: Chancen gering, ohne Rechtsschutz auf keinen Fall!
Da bei mir bisher die zahlreichen Reparaturen schlussendlich eine Besserung oder zumindest zeitweise eine Behebung gebracht haben werde ich meinen Tonale bis Ende der 5 Jahres-Garantie fahren und rechtzeitig zurückgeben. Dann wird das einmalige Alfa Romeo Leidensthema für mich für immer beendet sein... never ever again!