Hallo Alfisti,
ich habe mir kürzlich ein Vorführfahrzeug / Tageszulassung GIULIA Super 2.2 JTD, 190 PS mit EZ 2019 gekauft mit sage und schreibe 80 km auf der Uhr.
Der Alfa-Händler hat mir schriftlich Garantie bestätigt bis August 2023.
Ich hörte, dass Alfa in DEU diese Garantie als 2 + 2 Jahre formuliert.
Nach meinem Verständnis gilt in DEU:
Während der Werksgarantie (das wären erstmal 2 Jahre) kann man alle Service-/Inspektionsarbeiten auch bei einer freien Meisterwerkstatt machen lassen - wenn diese nach Werksvorgaben arbeitet - dann bleibt die Werksgarantie erhalten.
Gilt diese Bedingung auch für die 2 Anschlussjahre, oder muss ich im 3. und 4. Jahr zur Alfa-Werkstatt ?