Fahndung nach meinem verkauften aber seit 03/2021 nicht umgemeldeten GT

  • Hallo nochmal, leider hat dieser Rechtsverdreher lt. meinem Rechtsanwalt Recht, d.h. ich kann sehen, wie ich "mein" Auto zurückbekomme und wie es zusteht nach einem Jahr in den Händen eines Geschäftsunfähigen... :dislike:

    Zwar wird mein Anwalt noch alles mögliche versuchen, sieht aber schlecht aus...

    Ich verstehe die Welt nicht mehr hier in unserem Land...Könnte nur noch kotzen...

    Gruß Gerd

  • wie sieht es denn aus mit Verletzung der Aufsichtspflicht aus ?? Wieso hat der unmündige tausende €s zur Verfügung

    Wieso merkt der Vormund ein halbes Jahr lang nicht, dass sein Mündel ein Auto hat ? Wieso merkt er nicht, das sein Mündel ein Auto gekauft hat und Geld ausgegeben hat ?


    Ich sehe da eine krasse Verletzung der Aufsichtspflicht .......

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....

  • also ich würde hier auch nicht kampflos das Feld räumen. Kann doch nicht sein das das so einfach geht ...

    Bewundere die Schönheit der Idee, und lerne mit der Mittelmäßigkeit der Ausführung zu leben ... :AlfaFahne:

  • Vor allem kann man überhaupt kein Geschäft führen.

    Muss ich nun jeden Kunden erstmal ne Tag genaue Schufa Eigenauskunft mitbringen lassen ?

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....

  • Da muss aber doch irgendwie was Wertmäßiges machbar sein. Kann doch nicht sein das er ein auto kauft, diesen ein Jahr komplett nutzt und im ungünstigsten Fall noch total in eine Müllhalde wandelt und du den kompletten vollen Betrag zurück leisten musst. Das kann doch nicht wirklich wahr sein 😳

    Wenn das so ist werde ich wohl keine Autos mehr privat an privat verkaufen sondern nur noch an Autohäuser. Da bekommst weniger aber bist auf der sicheren Seite. Echt unmöglich die Gesetzeslage.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Oh, das wird wirklich kompliziert. Siehe Anhang.


    https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Gesch%c3%a4ftsf%c3%a4higkeit#Gesch.C3.A4ftsunf.C3.A4higkeit_wegen_psychischer_Beeintr.C3.A4chtigung


    DIe einzige Chance wird sein, den Betreuer wg Schadenersatz anzugehen, mit der Begründung seine Aufsichtspflichten ggü seinem Schützling verletzt zu haben.

    Hinweis auf die große Menge Bargeld, die der (vorgeblich) Geschäftsunfähige offenbar verfügen kann (konnte). Evtl lässt sich daraus auch etwas in Richtung Teilgeschäftsfähigkeit (Anfechtung der Unfähigkeit) konstruieren, da der Betreuer dem Schützling ja offenbar diese Summen zur freien Verfügung zugesteht.

    Ein Auto geht ja wertmäßig weit über die Dinge des täglichen Bedarfs hinaus, für welche der §104 praktizierte Ausnahmen vorsieht...

  • anders herum gefragt ..... wurde der Kaufgegenstand bisher überhaupt bezahlt ???

    Kann der "Betreuer " das belegen ?


    Wurde der Kaufbetrag nicht erst nach Ummeldung fällig ?? ;)

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....

  • auch ein interessanter Ansatz ...

    Bewundere die Schönheit der Idee, und lerne mit der Mittelmäßigkeit der Ausführung zu leben ... :AlfaFahne:

  • ...steht leider im Kaufvertrag drin: "Geld erhalten". Und ja, im Prinzip kann man privat nixx mehr verkaufen ohne Risiko, auch der Schadensersatz ist nicht einklagbar; kompletter Super-GAU.

    Auch mit der Vernachlässigung ist das nicht mehr wie früher, alle Rechte dem Unmündigen... :fail:

    Das Geld kann er unter dem Kopfkissen oder durch Schwarzarbeit verdient haben, alles möglich und für mich nicht anklagbar...

  • wahnsinn... ich tippe mal darauf, dass der Wagen nicht mehr so ok ist, wie er beim Verkauf war... und es gab Stress zwischen Vormund und Mündel (Vormundschaft muss belegt werden !). Der einzige Weg für den Vormund an das Geld zu kommen, ist die windige Idee, einzig und allein die mangelhafte Verkehrsfähigkeit / Geschäftsfähigkeit zu benennen....


    Ich würde mir auch einen abgefuchsten Anwalt für Vertragsrecht nehmen und das neu durchleuchten lassen... so wie der Vormund diese "Lücke "gefunden hat, findet ein guter Anwalt eine andere... man muss ja anscheinend beim privaten Verkauf heute mitfahren und dort die Schilder abnehmen... irre ! viel Glück !!

  • Geburtsdatum 1960? Steht zumindest auf der ersten Seite ... :kopfkratz:

    Bewundere die Schönheit der Idee, und lerne mit der Mittelmäßigkeit der Ausführung zu leben ... :AlfaFahne:

  • Doofe angelenheit, aber man sollte rausfinden zu wann er offiziell als geschäftsunfähig geschrieben wurde. War das vor dem Kaufvertrag? Alternativ ist der Beistand auf jeden Fall Schadensersatzpflichtig. Habe gerade mit jemanden Rücksprache gehalten der auch für diverse Leute Beistand ist.

  • Vielen Dank nochmal für eure Empathie...

    Der Vorgang liegt ja jetzt beim RA und ich halte euch auf dem Laufenden...

    Gruß Gerd

    Hallo Gerd,

    ich hoffe die Angelegenheit ist nun für Dich positiv ausgegangen. Der Alfa wurde letzte Woche von meinem Parkplatz abgeschleppt. (nach 9Monaten!). Zufällig habe ich den getroffen, der den Wagen abgeschleppt hat. Er schleppt den Wagen im Auftrag des Rechtsanwalt des "Käufers" ab. Das Fahrzeug hatte Frankfurter Nummer.


    Fazit: Verkäufer bringt ein KFZ-Gutachten und der Käufer ein Psychologisches Gutachten mit.


    Grüße aus Emmendingen

    Salem