Ex-Vermieter macht Ärger

  • Hallo alle zusammen,

    wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen, alles gut und schön. Unser Hund ist relativ groß und hat eben auch seine Spuren hinterlassen, ein paar Kratzer an den Wänden, und dort wo er immer geschlafen hat sind halt auch Flecken, aber nichts beschädigt oÄ.

    Unser Vermieter hat uns nun eine Rechnung für die Malerfirma geschickt, die nach uns angeblich die komplette Wohnung streichen musste.. Wir sind aber der Meinung, Schönheitsreparaturen sind, vom Gesetz her, vom Vermieter zu tragen und nicht von den Mietern.. Er hat auf einen Punkt im Mietvertrag verwiesen, wo es anders steht.. Aber das Gesetzt zählt doch mehr als der Mietvertrag, oder?

    Hoffe mir kann jemand einen Rat geben!

  • Die Frage ist wie lange ihr in der Wohnung gewohnt habt und was zu der Haltung von Tieren im Vertrag stand.

    So pauschal kann man das nicht sagen das er für die Rep. Aufkommen muß.

    Gruß Claas


    Sommer, Sonne und offen fahren,

    was kann das Leben schön sein!!

  • Dir kann nur ein Anwalt helfen. Niemand kennt die "Schäden". Gibt es denn ein Übernahmeprotokoll von der Übernahme (mit Bildern) und von der Abnahme?
    Da ich auch Vermieter bin, kann ich nur sagen, dass auch bei mir in der wohnung jemand Tiere gehalten hat. Das Parkett und der Boden hatte nicht nur Kratzer sondern war durch und die Pisse und Scheiße hat sich ihren Weg gesucht. Auch hat das gehaltene Tier hatte wohl oft nasses Fell und lag an der Wand. Nur streichen war nicht. Das hat auch gestunken.
    Aber auch hatte ich Mieter die sich "normal" verhalten haben. Es gibt Schäden die muss man als abnutzung akzeptieren und es gibt Schäden, die nach x Jahren nicht normal sind. Diese sind zu ersetzen oder instand zu setzen. Ist wie beim Autoleasing. Nach 100.000km sind Steinschläge "normal" aber eine gerissene Innenausstattung oder ein verbeulter Kotflügel nicht.

  • Als erstes ist es wichtig was und wie es im Mietvertrag steht.

    Wenn der Vermieter die Wohnung in einem sauberen Zustand und die Wände "neu" gestrichen dem Mieter übergeben hat, müsste der Mieter beim Verlassen der Wohnung, es, mit den gleichen Konditionen dem Vermieter übergegeben. Anderenfalls würde der Mieter der Vereinbahrung wiederstossen.


    Wenn der Mieter die Wohnung aber in einem ungestrichenen Zustand erhalten hat und diesem im Mietvertrag steht, dann müsste man ohne wenn und aber die Schlüssel übergeben können.


    Aber;

    Ich weiss nicht wie es vorher war, wie der Mieter die Wohnung erhalten hat, wie der Mieter es übergeben hat und was in dem Mietvertrag steht. Habe dieses aus den Erfahrungen von den Mietern meiner Mutter gesammelt.

    Serkan Çıkış

    IIIII IIIII IIIII


  • Die Frage ist wie lange ihr in der Wohnung gewohnt habt und was zu der Haltung von Tieren im Vertrag stand.

    So pauschal kann man das nicht sagen das er für die Rep. Aufkommen muß.

    so isses.

  • Dir kann nur ein Anwalt helfen. Niemand kennt die "Schäden". Gibt es denn ein Übernahmeprotokoll von der Übernahme (mit Bildern) und von der Abnahme?
    Da ich auch Vermieter bin, kann ich nur sagen, dass auch bei mir in der wohnung jemand Tiere gehalten hat. Das Parkett und der Boden hatte nicht nur Kratzer sondern war durch und die Pisse und Scheiße hat sich ihren Weg gesucht. Auch hat das gehaltene Tier hatte wohl oft nasses Fell und lag an der Wand. Nur streichen war nicht. Das hat auch gestunken.
    Aber auch hatte ich Mieter die sich "normal" verhalten haben. Es gibt Schäden die muss man als abnutzung akzeptieren und es gibt Schäden, die nach x Jahren nicht normal sind. Diese sind zu ersetzen oder instand zu setzen. Ist wie beim Autoleasing. Nach 100.000km sind Steinschläge "normal" aber eine gerissene Innenausstattung oder ein verbeulter Kotflügel nicht.

    Hundehalter und Vermieter haben durchaus ein differierendes Wahrnehmungsvermögen.

    Was steht im Vertrag? Der ist vom Gesetzgeber abgesegnet und Bindend. Das Gesetz gildet!

    Nun gibt es aber auch noch Ergänzungen - und die gelten auch.

    Z.B. im Anhang des Vertrages, Das sind dann freie Vereinbarungen die einzuzhalten sind.


    Ich kenne eine Wohnung in der grosse Hunde gelebt haben.

    Die Wohnung roch spezifisch arteigen.

    Da war es mit einem Anstrich nicht getan.

    Oder etwa ein feuchtes aufwischen beim Parkett.

    Da werden die Vermieter dann plötzlich ganz fünsch.

    was ich verstehen kann.

  • Wenn die Wochnung, wie oben/HuSVi, aussieht, ist derjenige als Hundehalter völlig ungeeignet und sollte für den Schaden in vollem Umfang aufkommen. Basta.


    Meine Meinung, auch bei uns wohnt ein Hund... :wink:

  • Irgendwie lustig, das Thema hier..^^


    ....da schreibt jemand seinen ersten Beitrag im Forum über Vermieterstress mit Hunden .. keine Vorstellung, nix... nicht mal ein Wort über Alfa...sowas hatte ich auch noch nicht hier...:/

    Clausi, sowas sind wir doch mittlerweile gewohnt...…:popcorn:

    Hilfe aber pronto……

    Reagiert man da noch?:kopfkratz:

    • Offizieller Beitrag

    Kann diesen Beitrag auch nicht ganz nachvollziehen. Wäre mir neu, dass wir hier ein Mieterverein sind.


    TE'in sollte vielleicht mal in ihren Mietvertrag schauen was da drin steht. Erklärt sich dann vermutlich von selbst.

    Auf der anderen Seite, wenn mein Haustier einen Schaden am Mietobjekt verursacht hat, muss ich als Besitzer dafür auch grade stehen. ?‍♂️

  • Also soweit mir bekannt ist, muss man die Wohnung auch in einem entsprechenden Zustand wieder abgeben. Halo so dass der Vermieter die ohne Probleme weitervermieten kann. Wände müssen dann entsprechend neutral und hell gestrichen sein. Den Fußboden muss man natürlich nicht erneuern und Kratzer und Flecken zählen zu den normalen Gebrauchsspuren. Zudem gibt es ja auch meist einen Hinweis im Mietvertrag, dass man nur bis zu einem gewissen Betrag für Schönheitsreparaturen und Instandhaltung aufkommen muss (100€ oder so)


    Würde mir da also auf jeden Fall rechtlichen Beistand holen. Viele Vermieter gehen nämlich auf Dummfang...

    Gibt nicht umsonst mittlerweile allerlei unwirksame Klauseln in den Verträgen:

    https://www.hausverwalterscout…useln-im-Mietvertrag-1221

  • neu Streichen muss man nur noch bei extremen Farbe (z.B Pink), oder Beschädigungen.

    Das Gesetz zum neu Streichen wurde vor etlichen Jahren gekippt. Und selbst in alten Mietverträgen nicht mehr gültig.


    Mein letzter Vermieter meinte auch soll neu Malern, hab ihm gesagt das ich das nicht muss und gut. Viele Probierens halt trotzden auf den Ex Mieter abzuwälzen.

  • Euch ist schon klar, dass Ihr hier etwas diskutiert, was den TE offensichtlich überhaupt nicht interessiert ?!? :joint:


    die war noch nicht einmal wieder hier im Forum ..... = Troll..... ;)

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....