Ich müsste lügen. Aber wenn wir z.B in der Firma einen Reisemobil verkaufen, bin ich der Meinung das ich schon Kunden gesehen habe die ein Kurzzeitkennzeichen aus Ihrem Bundesland zur Überführung mitgebracht haben. Also würde ich mal salopp behaupten dass du dir in deiner zuständigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen nehmen kannst und damit von Ort X ein PKW abholen/überführen darfst.
Am einfachsten ist es bei deiner Zulassungsstelle nachzufragen da ich nicht weis ob das von Bundesland zu Bundesland unter umständen unterschiedlich ist.
So dachte ich auch noch bis vor einigen Wochen , da ich plante mir in Weilheim/Teck ein Auto zu kaufen.
Ich redete mit einem Freund der beim Ordnungsamt arbeitet , das ich ja mit einem Kurzzeitkennzeichen dann dort hin fahren könne ?
Worauf er mir Erklärte das ich wohl schon lange kein Kurzzeitkennzeichen mehr beantragt hätte. !!!!
Dies geht nur noch im Zulassungsbezirk in dem das Fahrzeug her sei !!!
Hatte ich schon erwähnt das ich mit Zulassungsstellen auf Kriegsfuß stehe ??????????
Als ich vor einigen Jahren einen 156 Selespeed "normal" zulassen wollte musste ich noch vom Händler oder der Tüvgesellschaft die HU
Bescheinigung nachlegen.
Meine Aussage das ja im den anderen Papieren drinne Steht wie lange das Fahrzeug TÜV hat ,
hat dem wehrtem Herren nicht ausgereicht. Der wollte eine vollständige Bescheinigung
Auf die er noch nicht mal nachgeschaut hat, als ich mir die per Email von der Dekra senden lies