Anzeigen / Angebote im Marktplatz - Forum können nach der Registrierung erstellt werden.
Beiträge in bestehenden Themen dürfen zum Zwecke eines Kaufs erstellt werden.
Die Preisangabe und mind. ein aussagekräftiges Bild vom Artikel ist Pflicht -keine Produktbilder, nur selbst erstellte.
Es gibt heutzutage genug Seiten auf denen man Preise für die meisten Sachen herausfinden kann.
Solltet ihr definitiv keine Preisangabe machen können, schickt bitte eine kurze Mail an einen Admin oder Moderator.
Anderes führt zum löschen der Anzeige.
Des weiteren darf das Angebot nur rein privat sein.
Stellt sich heraus das ohne Zustimmung Gewerblich oder Scheingewerblich gehandelt wird führt das zur Sperre des Accounts.
Ausnahme hierbei bildet der Suche-Bereich. Hier könnt ihr gerne Suchanfragen erstellen.
Schlechtmachen von Angeboten
Es ist nicht gestattet Angebote von Verkäufern schlecht zu machen,
die hier ihre Angebote einstellen! Wenn euch der Artikel nicht gefällt oder
nicht in das Preisbild passt, dann behaltet es für euch!
Preisdiskussionen ohne Kaufabsicht sind nicht erwünscht.
Noch eine Info
Zitat Belli
ZitatAlles anzeigenDer Transport von Gasgeneratoren (Airbags) fällt grundsätzlich unter die Bestimmungen der Gefahrgutverordnungen!
Die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) vom 23.06.1993 sieht unter Nr. 46 jedoch folgende Ausnahmen vor:
- In Fahrzeugen eingebaute Gasgeneratoren unterliegen nicht den Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)
- Entsprechend verpackte Gasgeneratoren (siehe Verpackung), wenn die Gesamtmenge der Nettoexplosivmasse 5 kg (!) je Beförderungseinheit nicht überschreiten, unterliegen nicht der GGVS!
Bei Inanspruchnahme der Ausnahmen bei dem Transport verpackter Gasgeneratoren sind die Versandstücke zusätzlich zu beschriften mit:
- Airbag-Module nach Ausnahme Nr. 46 ….kg Nettoexplosivmasse.
Bei einem Transport mit der Bundesbahn ist auch im Frachtbrief zu vermerken:
- „Freigestellt, Ausnahme Nr.46“
Allgemein zum Umgang mit Airbagsystemen:
Grundlage ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Abschließend: Der Handel mit gebrauchten Pyrotechnischen Bauteilen ist vom Gesetzgeber strikt VERBOTEN!!!!
Kurz gesagt: Versenden erlaubt - Handel (Gebrauchtteile) verboten!