Richtig, meine Aussagen beziehen sich auf Reinigungsschäden bzw. auf der Oberfläche befindliche Kratzer - wovon der TE ausgeht. Und nein, wenn erst Wochen nach Übernahme reklamiert wird ist hier nicht zwingend der Händler eindeutig in der Pflicht. Der Händler hat sich ja schon geäußert und sozusagen ein Kulanzangebot unterbreitet. Würde er derart bestimmt nicht machen, wenn es eine klare Angelegenheit wäre. Ein Rechtsstreit wäre sicherlich möglich, könnte aber interessant werden.
Anderes Beispiel: Das Fahrzeug hat einen minimalen Transportschaden, der bei der Übergabe nicht auffällt und 4 Wochen später vom Kunden erkannt wird (Kratzer im unteren Bereich der Heckschürze). Die Chancen einer erfolgreichen Reklamation - insofern sich der Händler querstellt - halte ich für gering; auch vor Gericht. Der Kunde kann diesen Schaden prinzipiell nach Übernahme ja selbst verursacht haben, oder ein Dritter. Aus diesem Grund soll man ja bei der Übergabe sehr penibel überall hinsehen.
Deine Spekulation hören nicht auf, deshalb werde ich jetzt aufhören mit dir zu diskutieren, führt wie immer ins Nichts.