Was habt ihr heute an / mit eurer Bella gemacht? Teil 3

  • Hatte auch den TBI im EX Spider. Xenon Tausch war auf beiden Seiten recht easy. Einzig oberhalb vom Blinker der Stecker mußte aus Platzgründen ab.


    Ich persönlich mag keine Philips Leuchtmittel. Habe da zuviel negatives was die Haltbarkeit angeht von Bekannten, die in KFZ Werkstätten arbeiten gehört. Ich fahre überall Osram, sind auch überall Testsieger. Ausfälle hatte ich da noch nie.


    Bei den LED TFL/Nebelscheinwerfer sieht man rein äußerlich nicht dass es keine originalen sind.


    Bei AliExpress habe ich von den ersten Einstiegs LED's mit Logo, über die dynamischen LED Seitenblinker und den Autoradios noch Ersatzschlüsselgehäuse und die Miniembleme für eben die Schlüssel bestellt. Auch die Nabendeckel und Front- bzw Heckembleme sind dort günstkg

  • Schlüsselcover ist auch von dort für 8 € und passt 100 Prozent :like:

  • Ich persönlich mag keine Philips Leuchtmittel. Habe da zuviel negatives was die Haltbarkeit angeht von Bekannten, die in KFZ Werkstätten arbeiten gehört. Ich fahre überall Osram, sind auch überall Testsieger. Ausfälle hatte ich da noch nie.

    Mal schauen, mein Vater hatte mit Phillips nie Probleme. Und soo oft nutz ich das Abblendlicht eh nicht, auch nicht im Winter.

    Bei den LED TFL/Nebelscheinwerfer sieht man rein äußerlich nicht dass es keine originalen sind.

    Na immerhin. Aber mir gefällts nicht so wenn es immer leuchtet, find ich beim w204 von meinem Cousin schon doof der hat von Werk die Option für Tagfahrlicht. Aber wenn's dir gefällt passts ja :like: .

    "You may like your ford - but you can love your Alfa" - Jeremy Clarkson


    :AlfaFahne:

  • Mal schauen, mein Vater hatte mit Phillips nie Probleme. Und soo oft nutz ich das Abblendlicht eh nicht, auch nicht im Winter.

    Na immerhin. Aber mir gefällts nicht so wenn es immer leuchtet, find ich beim w204 von meinem Cousin schon doof der hat von Werk die Option für Tagfahrlicht. Aber wenn's dir gefällt passts ja :like: .

    Na ja, sollten wir irgendwann nen Nachfolger für den 159 kaufen, der neuer als 2014 ist, ist TFL keine Option mehr... ist dann Vorschrift.

    Mir gefallen nur diese Baumarkt Nachrüstsets nicht die willenlos an die Schürze geschraubt werden und zu 99,99% alle falsch angeschlossen sind.


    Jetzt aber mal eine vielleicht dumme Frage...mit was fährst du denn sonst, wenn nicht mit Abblendlicht ? Fährst du nicht im dunkeln ?

  • Ich habe gestern den GTA gewaschen.

    Heute Nachmittag wird die Batterie abgeklemmt, das Häubchen drüber und ab in den Winterschlaf.

    Ich vermisse das Fahren mit dem GTA jetzt schon ;(

    "You can't be a true petrolhead until you've owned an Alfa Romeo"

    Jeremy Clarkson

  • Jetzt aber mal eine vielleicht dumme Frage...mit was fährst du denn sonst, wenn nicht mit Abblendlicht ? Fährst du nicht im dunkeln ?

    Mit dem Taglicht oder wie auch immer das heißt. Das halt hinten die Lichter an sind, im Innenraum der Tacho usw beleuchtet ist und beim 159 vorne das kleine Lämpchen in der Mitte leuchtet. Nachts bzw im Dunkeln fahr ich relativ selten, eigentlich nur Freitags und ganz selten mal Samstags. :popcorn:

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    :AlfaFahne:

  • Mit dem Taglicht oder wie auch immer das heißt. Das halt hinten die Lichter an sind, im Innenraum der Tacho usw beleuchtet ist und beim 159 vorne das kleine Lämpchen in der Mitte leuchtet. Nachts bzw im Dunkeln fahr ich relativ selten, eigentlich nur Freitags und ganz selten mal Samstags. :popcorn:

    Das nennt sich Standlicht. Und wie der Namen Standlicht es im Namen hat, darf man damit garnicht fahren...zumindest in Deutschland.

    Es gibt nur eine Ausnahme. Bei schlechter Sicht imnhellen durch Nebel, Regen odern Schnee in Verbindung mit den vorderen Nebelscheinwerfern

  • Oh man. Naja aber ist mir jetzt auch herzlich egal, Tagsüber könnte ich hier in Deutschland sogar ganz ohne Licht fahren, da nehm ich lieber die pöse pöse option und fahr mit dem Standlicht.

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    :AlfaFahne:

  • Die Benutzung des Standlichts tagsüber ist nicht verboten. Nur wenn die Benutzung des Fahrlichtes nach den Wetterbedingungen vorgeschrieben wäre, dann darf man damit alleine nicht fahren.

  • Die Benutzung des Standlichts tagsüber ist nicht verboten. Nur wenn die Benutzung des Fahrlichtes nach den Wetterbedingungen vorgeschrieben wäre, dann darf man damit alleine nicht fahren.

    Wann mit welchem Licht gefahren werden darf, regelt § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Standlicht: Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden. Die Begrenzungsleuchten sind allerdings auch dann eingeschaltet, wenn mit Fernlicht oder Abblendlicht gefahren wird.



    Vielleicht nur einen Kommentar abgeben, wenn man sich informiert hat.... Aber sollte eigentlich für Inhaber einer gültigen Faherlaubnis auch so bekannt sein

  • Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden

    In der Praxis interessiert sich aber niemand dafür, war mir aber bekannt, dass es nicht erlaubt ist.

    Ich finde die Regelung um ehrlich zu sein ziemlich sinnfrei. Ohne Licht = Erlaubt, Mit Licht = Verboten

    Und wirklich hell sind Standlichter nun auch nicht (im Sinne von Verkehr blenden etc.)


    Selbst bei meinem mit den Angel Eyes (die auch auf das Standlicht geklemmt sind), hatte ich noch nie Probleme und die habe ich immer an

    Lieber reich und glücklich als arm und unglücklich

  • Wann mit welchem Licht gefahren werden darf, regelt § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Standlicht: Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden. Die Begrenzungsleuchten sind allerdings auch dann eingeschaltet, wenn mit Fernlicht oder Abblendlicht gefahren wird.



    Vielleicht nur einen Kommentar abgeben, wenn man sich informiert hat.... Aber sollte eigentlich für Inhaber einer gültigen Faherlaubnis auch so bekannt sein

    Interessiert mich mal sowas von gar nicht, und die Rennleitung hier erst recht nicht.

    Frei nach dem Motto: Lieber das "falsche" Licht an als gar keins. :bäh:

    Und ja, ich benutze bei Dunkelheit und/ oder schlechter Sicht selbstredend mindestens das Abblendlicht.

    Alfa Romeo 159 SW 2.4 JTDM Q-tronic (für den Alltag)

    Alfa Romeo GT 3.2 V6 (für den Sommer)

    Alfa Romeo 147 FL 1.6 TS Distinctive (vom Töchterchen)

  • Interessiert mich mal sowas von gar nicht, und die Rennleitung hier erst recht nicht.

    Frei nach dem Motto: Lieber das "falsche" Licht an als gar keins. :bäh:

    Und ja, ich benutze bei Dunkelheit und/ oder schlechter Sicht selbstredend mindestens das Abblendlicht.

    Er hat doch nur Flitzi geantwortet der das gegenteil behauptete. Ich glaub Holger ist es im Prinzip genauso egal..^^

  • Genau so hat es mit damals mein LKW Fahrlehrer auch erklärt. Und er war viele Jahre als Gutachter bei Verkehrsgerichten tätig.


    Zitat:

    "Das Standlichtverbot findet sich in 17.2 als direkte Folge von 17.1 und in 17.1 findet sich die Lichtpflicht bei "unsichtigen" Verhältnissen (Dunkelheit, Regen, ...)


    Somit gilt:

    WENN man mit Licht fahren muss (17.1), dann darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden (17.2).


    Aber wenn man nicht mit Licht fahren muss, dann ist alleiniges Standlicht nicht verboten. Man darf "bei hell" nur mit Standlicht fahren."