Dann müsste man die ganzen Leasingrückläufer etc. auch ausschließen , die Erstbesitzer die genau wissen das die Karre nur 2-3 Jahre bleibt, interessiert das doch auch nicht...
VG Udo
Denke das ist aber was grundsätzlich anderes wie z.B. Vorführfahrzeug oder Mietwagen. Ein Leasingfahrzeug wird am Ende begutachtet. Wenn der Besitzer damit 3 Jahre die "Sau" rausgelassen hat, ist das eventuell doch feststellbar. Haben Fahrzeuge ab 2022 nicht eh eine Art Blackbox vorgeschrieben ? Kann man da nichts auslesen (lassen) ?