KBA bezgl. nicht eintragen von AHK 1.0.0

Unterlage das KBA , dass AHK s nicht mehr eingetragen werden müssen

AHKs seit etwa Anfang der 2000er habe ja meist ein E-Prüfzeichen / EWG Zulassung. Hier ist eigentlich unstrittig, dass diese nicht mehr eingetragen werden müssen . Hat das KBA hier nochmal klargestellt.


Und dieses Recht auch auf ältere nach nationaler Rechtsprechung ausgeweite.,

Hat man eine AHK mit ~ Zeichen , braucht auch diese nicht mehr eingetragen werden.


Mitzuführen ist aber in allen Fällen die Einbauanleitung aus der der Anbau und die Zugehörigkeit hervor geht


Und für so manchen Unwissenden am Strassenrand hilft der Wisch vielleicht auch weiter ;) also am besten auch mit führen .

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